Ratgeber: Scheidung und Hausverkauf

Die „Immobilie als Kapitalanlage, oft auch als Betongold bezeichnet, ist eine der beliebtesten Anlageklassen in Deutschland.

Scheidung und Hausverkauf nach der Trennung

Es ist kein Geheimnis, dass Eigentümer von Immobilien sich nach Scheidungen oft die folgende Frage stellen: verkaufen oder behalten? Um diese Frage beantworten zu können, muss du die finanziellen Nachteile eines Verkaufs abwägen gegen die Vorteile von Immobilienbesitz. Im Folgenden findest du einen Überblick.

1. Hausverkauf aus finanziellen Gründen

Am häufigsten wird eine Immobilie nach einer Scheidung aus finanziellen Gründen verkauft. Das monatliche Nettoeinkommen, das bis zur Scheidung von Beiden zur Verfügung stand, muss nun auf zwei Haushalte aufgeteilt werden. In dieser Situation wird es oft schwierig die gesamten Kosten wie Finanzierung, Nebenkosten, Modernisierungen etc. alleine zu zahlen. Deshalb entscheiden sich viele für den Immobilienverkauf. 

2. Haus ist zu groß und passt nicht mehr zu den Lebensumständen

Erbschaft Familie

Auch wenn du alleine alle Kosten der Immobilie stemmen kannst, ist das Haus einfach zu groß für dich oder es passt einfach nicht mehr zu dir. Viele Ehepartner wollen einen Neuanfang – auch evtl. mit einem neuen Partner – in einer neuen Wohnumgebung. 

Ablauf Hausverkauf nach Scheidung

Bevor das Haus oder die Wohnung verkauft werden kann, solltest du dich über die bestehenden Kredite informieren. Denn bei einem Verkauf werden erst die bestehenden Verbindlichkeiten inkl. einer Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank abgelöst, der verbleibende Erlös wird bei geleichen Eigentumsanteilen hälftig aufgeteilt. Steuerlich dürfen wir dich hier nicht beraten und empfehlen einen kompetenten Steuerberater aufzusuchen.

Alternative zum Hausverkauf – Auszahlung des Ehepartners

Wenn du das Haus behalten möchte, ist hier die Auszahlung an dein Ex- Partner die übliche Vorgehensweise. Dabei musst du zunächst den aktuellen Wert der Immobilie abzüglich der verbleibenden Restschuld ermitteln lassen und durch zwei teilen. Diese Summe steht deinem Ex- Partner, der das Haus nicht behält, laut Zugewinnausgleich zu. Voraussetzung ist hier, dass das Haus während der Ehe sowie nicht im Rahmen einer Erbschaft erstanden wurde. Im Regelfall wird der noch laufende Kredit dann auf dich übertragen. Hierzu ist allerdings die Zustimmung der Bank erforderlich. Du kannst auch über eine mögliche Umschuldung mit Kapitalbeschaffung die Ausgleichszahlung bei einer anderen Bank besorgen. Ebenso zu beachten ist, dass das Überschreiben der Immobilie möglichst vor der endgültigen Scheidung stattfindet, damit das Ganze als Hausverkauf innerhalb der Familie gewertet wird. Die mit dem Eigentümerwechsel verbundene Grunderwerbsteuer kannst du so umgehen und mehrere Tausend Euro sparen.et. Durch regelmäßige (berechtigte) Mietanpassungen, kann man sich auch eine Zusatzrente schaffen. (Lastenfreie und gut vermietete Kapitalanlage im Rentenalter)

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