Ratgeber: Erbschaft

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Geerbte Immobilie verkaufen – was ist zu beachten?

Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt. Haben Sie bereits über den Hausverkauf oder Wohnungsverkauf nachgedacht? Diese und andere Fragen beantwortet der folgende Ratgeber. Bei der Erbschaft einer Immobilie kommt für viele neue Eigentümer nur der Verkauf des Hauses in Frage. Doch komplexe Besonderheiten wie steuerliche Regelungen stellen oftmals große Hürden dar.

Was ist ein Erbschein und wofür brauche ich den?

Der Erbschein ist ein zentrales Dokument bei der Abwicklung eines Erbfalls. Streiten Beteiligte darüber, wer überhaupt Erbe ist und gegebenenfalls in welcher Höhe, wird dies insbesondere im Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht entschieden. Der Erbschein weist die Personen, die darauf aufgeführt sind, als rechtmäßige Erben aus. Bevor es möglich ist, über eine geerbte Immobilie zu verfügen bzw. einen Hausverkauf oder Wohnungsverkauf zu vollziehen, wird der Erbschein benötigt. Diesem kannst du beim Amtsgericht beantragen. Er berechtigt zudem zur Einsichtnahme und Eintragung in das Grundbuch. Für die Ausstellung werden Gebühren berechnet. Die genaue Höhe hängt vom Wert der Erbschaft ab.

Immobilienverkauf als Erbengemeinschaft

Erbst du die Immobilie mit weiteren Personen, musst du dich mit den anderen Miterben darüber einigen, was mit dem Haus oder der Wohnung passieren soll. Die Erbengemeinschaft benötigt den Erbschein. Der Verkauf der Immobilie vermeidet oft Konflikte zwischen den Erben. Der Verkaufserlös wird nämlich gerecht aufgeteilt.


Haus- und Wohnungsverkauf aus der Erbschaft gründlich vorbereiten

Erbschaft Familie

Es ist wichtig, den Hausverkauf gründlich vorzubereiten. Denn es geht um sehr große Summen. Viele Erben sind nicht sehr gut aufgestellt und kennen sich nicht gut mit Immobilien aus. Sie verfügen oder kennen nur teilweise die Informationen, die für einen einwandfreien und größtmöglichen Verkaufserlös benötigt werden. Zuerst muss du den Wert der geerbten Immobilie ermitteln lassen.

Wichtig ist bei der Immobilienbewertung die Lage, der Zustand und die Größe des Hauses. Um Fehler bei der Verkehrswertermittlung zu vermeiden, solltest du dich an einen Fachmann/Fachfrau verwenden. Für die Bewertung solltest du auf jeden Fall einen Makler oder einen Sachverständigen beauftragen. Gerne unterstützen wir dich bei der Suche nach einem Profi. Für eine erste Wertindikation kannst du auch unseren kostenlosen Immobilienrechner nutzen. Des Weiteren informieren wir dich hier über eine mögliche Erbschaftssteuer.

Erbschaft und Freibeträge

Ob und in welcher Höhe Erbschaftssteuer für Immobilien anfällt, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser
  • Art der weiteren Verwendung (Sonderregelung bei Selbstnutzung durch Ehegatten/Kinder)
  • Nutzungsart (Eigengenutzt oder Vermietet?)
  • Verkehrswert (führt er zum Überschreiten des geltenden Freibetrags?

Wie hoch der Freibetrag ausfällt, hängt vom Verkehrswert des Hauses und vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab: Je näher die Verwandtschaft, desto größer der Freibetrag.

Freibeträge:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
  • alle weiteren Erben: 20.000 Euro

Bei weiteren Fragen empfehlen wir dir einen Steuerberater aufzusuchen und alle Details mit ihm zu klären.

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