Was gibt es in dieser Woche an wichtigen News?
PKV: Vorsichtige Öffnung für Wechselwillige mit Psychotherapie-Erfahrung
In aller Regel haben Menschen, die bereits eine Psychotherapie durchlaufen haben, es beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung schwer. Für die meisten Versicherer sind psychische Erkrankungen, auch wenn sie als erfolgreich therapiert gelten können, wegen der schwer kalkulierbaren Kostenrisiken ein rotes Tuch und damit per se ein Ablehnungsgrund. Bisweilen reicht es bereits, einmal ein berufliches Coaching oder eine Paartherapie in Anspruch genommen zu haben.
Ein Test der Fachzeitschrift procontra belegt nun jedoch eine wachsende Offenheit: Die Risikoprüfer der Gesellschaften sagen nicht mehr von vornherein und pauschal Nein, sondern lassen sich in vielen Fällen weitere Unterlagen für eine individuelle Einschätzung vorlegen. Bei einem gleichartigen Test mit Musterkunden vor anderthalb Jahren hatte die Ablehnungsfront noch kaum Risse gezeigt. Auf die damals folgende Kritik haben einige Versicherer anscheinend reagiert und ihre Risikoprüfung angepasst. Damit tragen sie auch dem positiven Trend Rechnung, dass Menschen mit psychischen Problemen sich heutzutage eher professionelle Hilfe suchen als in früheren Zeiten, als eine Psychotherapie weithin stigmatisiert war.
Warum Autobesitzer Vorschäden bei der Leistungsregulierung angeben sollten
Wer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht. „Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, hebt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des VersichererGesamtverbands GDV, Anja Käfer-Rohrbach, hervor. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett neuen Kotflügel bekommen hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen Kotflügels verlangen. “Kurz gefasst: Die Versicherten dürfen sich nicht an der Schadensregulierung bereichern, allein der durch den betreffenden Unfall entstandene zusätzliche Schaden darf geltend gemacht werden. Im Zweifel müssen sie belegen, dass frühere Beschädigungen fachgerecht behoben wurden.
Rekordtief Neubauwohnungen
Der „Rat der Immobilienweisen“ zeichnete bei der Vorstellung des Frühjahrsgutachtens diese Woche ein düsteres Bild: 2024 dürften den Prognosen zufolge 600.000 Wohnungen fehlen. Im kommenden Jahr werde die Lücke auf 720.000 wachsen, bis 2027 sogar auf 830.000. Neubauprojekte seien erst bei einer Durchschnittsmiete von 21 Euro pro Quadratmeter finanzierbar. Schuld seien hohe Zinsen, aber auch hohe staatliche Abgaben. Der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft (ZIA) schlägt deshalb unter anderem vor, ein KfW-Förderprogramm aufzusetzen, das die Zinsen auf 2 % reduziert - das brächte bei einer Fördersumme von drei Milliarden Euro 100.000 zusätzliche Wohnungen, schreibt tagesschau.de.
Bauministerin Klara Geywitz (SPD) wiederum erwartet, dass der Wohnungsbau auch wegen der staatlichen Förderung bereits 2025 spürbar anspringt. Entsprechende Impulse verspricht sich die Politikerin von KfW-Programmen, die diese Woche wieder gestartet sind, berichtet Spiegel Online. Die Förderprogramme „Klimafreundlicher Neubau (KFN)” und „ Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)” können ab sofort wieder beantragt werden. Gute Vorschläge, wie man den Neubau ankurbeln könnte, gibt es genug: Weniger Bürokratie, Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer oder die Einführung der schon länger geplanten degressiven Afa. Zu häufig bleibt es aber noch bei Vorschlägen, zu wenig wird schließlich auch politisch umgesetzt. Dabei besteht gerade beim Neubau Handlungsbedarf.